Erinnerung an die Betriebszeiten für Rasenmäher und Gartengeräte | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Zur Info: Gesetzliche Ruhezeiten für Rasenmäher in Wohngebieten beachten! Werktags 13-15 Uhr & 20-7 Uhr, sowie sonn- und feiertags ganztägig Betriebsverbot. Freischneider & Co.: 9-13 Uhr & 15-17 Uhr. Um Rücksichtnahme wird gebeten.

Erinnerung an die Betriebszeiten für Rasenmäher und Gartengeräte

Aufgrund wiederholter Nachfragen möchten wir Sie nochmals an die gesetzlich festgelegten Betriebszeiten für motorbetriebene Rasenmäher und andere Gartengeräte in Wohngebieten erinnern:

Motorbetriebene Rasenmäher:

  • Werktags: Betriebsverbot zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr (Mittagsruhe) sowie von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr.

  • Sonn- und Feiertage: Ganztägiges Betriebsverbot.

Dies bedeutet konkret, dass der Betrieb von motorbetriebenen Rasenmähern an Werktagen in der Zeit von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr und wieder von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr zulässig ist.

Motorbetriebene Freischneider, Trimmer, Sensen und Laubsammler:

Für diese Geräte gelten eingeschränktere Betriebszeiten:

  • Werktags: Betrieb nur in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr erlaubt.

  • Sonn- und Feiertage: Ganztägiges Betriebsverbot.

Im Sinne eines harmonischen und gutnachbarschaftlichen Zusammenlebens bitten wir Sie dringend um die Einhaltung der Mittagsruhezeit und um allgemeine Rücksichtnahme bei der Nutzung von Gartengeräten. Lärmbelästigungen sollten auf ein Minimum reduziert werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!