Wildtiere im Wald bitte nicht füttern! | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die Fütterung von Wildtieren – insbesondere von Rehen und Wildschweinen – ist in freier Wildbahn verboten. Die Ortsgemeinde bittet um Beachtung und Mithilfe.

Wildtiere im Wald bitte nicht füttern!

In den vergangenen Wochen wurde in der Gemarkung Alpenrod mehrfach beobachtet, dass Wildtiere im Wald gefüttert werden. Besonders betroffen sind Rehe und Wildschweine. Die Ortsgemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass das Füttern von Wildtieren in freier Wildbahn verboten ist.

Die Wildtierfütterung kann das natürliche Verhalten der Tiere verändern, fördert eine unkontrollierte Vermehrung und erhöht das Risiko der Ausbreitung von Krankheiten. Außerdem führt vermehrter Wildwechsel zu Gefahren im Straßenverkehr, die Mensch und Tier gleichermaßen gefährden.

Rechtsgrundlage: Die Fütterung von Schalenwild (z. B. Rehe und Wildschweine) ist nach § 28 Abs. 2 des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild vom 9. März 2005 grundsätzlich untersagt. Nur in klar definierten Ausnahmefällen – etwa bei anhaltendem Futtermangel – ist eine Fütterung erlaubt.

Wer dennoch füttert, muss mit Bußgeldern rechnen. Weitere Informationen dazu gibt es unter: 👉 www.bussgeldkatalog.org/wildtiere-fuettern

Die Ortsgemeinde Alpenrod bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, auf das Füttern von Wildtieren zu verzichten – zum Schutz der Tiere, der Natur und der Allgemeinheit. Vielen Dank für das Verständnis und die Unterstützung!