Bitte um Einhaltung der Ruhezeiten bei Gartenarbeiten | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Aufgrund aktueller Beschwerden weist die Ortsgemeinde Alpenrod nochmals eindringlich auf die geltenden Betriebs- und Ruhezeiten für motorbetriebene Garten- und Arbeitsgeräte hin.

Bitte um Einhaltung der Ruhezeiten bei Gartenarbeiten

In den vergangenen Wochen sind bei der Ortsgemeinde vermehrt Beschwerden über Verstöße gegen die geltenden Ruhezeiten eingegangen. Aus diesem Anlass wird nochmals ausdrücklich um Beachtung der gesetzlichen Betriebszeiten für motorbetriebene Garten- und Arbeitsgeräte gebeten.

Für motorbetriebene Rasenmäher gelten in Wohngebieten folgende Betriebszeiten:

  • werktags: 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr sowie 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr

  • Mittagsruhe: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

  • Sonn- und Feiertage: ganztägiges Betriebsverbot

Für motorgetriebene Freischneider, Trimmer, Sensen, Laubbläser und Laubsammler gelten zusätzlich eingeschränkte Betriebszeiten:

  • werktags: 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr sowie 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Die Einhaltung dieser Zeiten dient dem Schutz der allgemeinen Ruhe sowie einem rücksichtsvollen und nachbarschaftlichen Miteinander.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die geltenden Ruhezeiten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. Je nach Art und Umfang des Verstoßes drohen Verwarnungen und Bußgelder.

Die Ortsgemeinde bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich um Rücksichtnahme und konsequente Einhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeiten.