In den vergangenen Wochen sind bei der Ortsgemeinde vermehrt Beschwerden über Verstöße gegen die geltenden Ruhezeiten eingegangen. Aus diesem Anlass wird nochmals ausdrücklich um Beachtung der gesetzlichen Betriebszeiten für motorbetriebene Garten- und Arbeitsgeräte gebeten.
Für motorbetriebene Rasenmäher gelten in Wohngebieten folgende Betriebszeiten:
werktags: 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr sowie 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Mittagsruhe: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Sonn- und Feiertage: ganztägiges Betriebsverbot
Für motorgetriebene Freischneider, Trimmer, Sensen, Laubbläser und Laubsammler gelten zusätzlich eingeschränkte Betriebszeiten:
werktags: 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr sowie 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Die Einhaltung dieser Zeiten dient dem Schutz der allgemeinen Ruhe sowie einem rücksichtsvollen und nachbarschaftlichen Miteinander.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die geltenden Ruhezeiten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. Je nach Art und Umfang des Verstoßes drohen Verwarnungen und Bußgelder.
Die Ortsgemeinde bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich um Rücksichtnahme und konsequente Einhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeiten.