Die Ortsgemeinde beabsichtigt, Grabfeld 2 (Grabnummern 37–48) nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren einebnen zu lassen.
Die letzten Beisetzungen in diesem Grabfeld erfolgten in den Jahren 1995 bis 1997. Den Verantwortlichen und Nutzungsberechtigten der betreffenden Grabstätten wird ab sofort eine Frist von vier Wochen eingeräumt, die Grabstätten abzuräumen oder Gegenstände zu sichern.
Nach Ablauf der Frist in der ersten/zweiten Oktoberwoche wird die Räumung durch die Friedhofsverwaltung veranlasst. Gegenstände, die dann noch vorhanden sind, gehen entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde über.
Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 19 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Alpenrod von Mai 2011. Bei Fragen steht die Ortsgemeinde gerne zur Verfügung.