StrÀucher und Hecken, die in öffentliche VerkehrsrÀume hineinragen, stellen sowohl ein Hindernis als auch eine Unfallquelle dar.
Kritisch sind Pflanzen, die in Gehwegbereiche oder Fahrbahnen hineinragen und FuĂgĂ€nger zum Ausweichen auf die Fahrbahn veranlassen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich alle GrundstĂŒckseigentĂŒmer den Bewuchs zu prĂŒfen und ggfls. soweit zurĂŒck zu nehmen, dass GefĂ€hrdungen auszuschlieĂen sind.
Derartige Pflegeschnitte zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sind nach aktueller Gesetzeslage ausdrĂŒcklich zugelassen. Um Beachtung wird gebeten.