Bürgerentscheid zur „Gaststätte am Kirchplatz“ | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Eine wichtige Entscheidung für Alpenrod steht an. Nachfolgend veröffentlicht die Ortsgemeinde die dazugehörige öffentliche Bekanntmachung im vollständigen Wortlaut.

Bürgerentscheid zur „Gaststätte am Kirchplatz“

Bürgerbegehren Ortsgemeinde Alpenrod

Hier: Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 17 a Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz

Der Gemeinderat der Ortgemeinde Alpenrod hat in seiner Sitzung am 24. Februar 2026 die Zulassung des Bürgerbegehrens mit der Frage: „Soll die Gemeinde Alpenrod die Immobilie „Gaststätte am Kirchplatz“ erwerben, um den weiteren betrieb der Gaststätte und des zugehörigen Saales zu ermöglichen?“ mit 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen. Dem Bürgerbegehren wurde in der Sitzung vom 25. August 2026 mit dem Ergebnis 2 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen nicht abgeholfen. Somit kommt es gemäß den Bestimmungen des § 68 KWG i.V.m. § 17 a GemO zu einem Bürgerentscheid.

Den Bürgerinnen und Bürgern wird folgende Frage gestellt, die nur mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten ist: „Soll die Gemeinde Alpenrod die Immobilie „Gaststätte am Kirchplatz“ erwerben, um den weiteren betrieb der Gaststätte und des zugehörigen Saales zu ermöglichen?“

Wird ein Bürgerentscheid durchgeführt, ist gemäß § 17a Abs. 6 GemO die Auffassung der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens, des Ortsbürgermeisters, sowie des Ortsgemeinderats öffentlich bekannt zu machen.

1. Auffassung der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens

In dem im Dezember 2025 eingereichten Bürgerbegehren führen die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens folgende Argumente auf:

  • Die Gaststätte war immer sozialer Mittelpunkt für Vereine, Stammtische, private und öffentliche Veranstaltungen und ist die letzte Einrichtung, die für ein intaktes Dorfleben erhalten werden muss, nachdem es im Ort mittlerweile keine ein Dorf prägende Einrichtungen, wie z.B. Bäcker, Metzger, Lebensmittelgeschäft, Friseur oder Poststelle mehr gibt.

  • Die Gaststätte ist kulturelles Erbe und prägt die Identität des Ortes.

  • Eine Gaststätte in der Dorfmitte ist unerlässlich für die Förderung des Zusammenlebens und des Zusammenhaltes unserer Dorfgemeinschaft.

  • Wir brauchen eine „Lebendige Ortsmitte“, die diesen Namen auch verdient und zu der nicht nur der mit erheblichem Kostenaufwand erstellte und ohne Gaststätte nur eingeschränkt nutzbare Dorfplatz gehört, sondern auch die angrenzende Gaststätte selbst gehören muss.

  • Sie ist attraktiver Ort für Gäste und Wanderer.

  • Es muss verhindert werden, dass ein privater Investor, der naturgemäß die Rendite des Objekts und nicht das Wohl der Dorfgemeinschaft im Auge hat, möglicherweise eine Nutzung anstrebt, auf die wir dann keinen Einfluss mehr haben und die mit den Interessen der Dorfbewohner nicht vereinbar ist.

Nach Ansicht der Vertreter dieser Initiative wurden die berechtigten Interessen der Bürger, bei dem den Erwerb der Immobilie ablehnenden Gemeinderatsbeschluss nicht hinreichend berücksichtigt.

2. Auffassung des Ortbürgermeisters:

Der Ortsbürgermeister Herr Stefan von Minden schließt sich der oben aufgeführten Argumentation der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens an.

3. Auffassung des Ortsgemeinderats

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Alpenrod hat in seiner Sitzung am 25. August 2026 mit 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung folgende Stellungnahme zum Gegenstand des Bürgerbegehrens als Bekanntmachung beschlossen:

„Die Ratsmitglieder haben sich ausführlich mit dem Bürgerbegehren und der darin formulierten Begründung befasst. Grundsätzlich ist der Wunsch nach dem Erhalt oder in diesem Falle, da das Lokal schon seit ca. 6 Jahren geschlossen ist, nach der Wiedereröffnung der Gaststätte nachvollziehbar. Nach Abwägung aller Argumente ist die Mehrheit der Ratsmitglieder jedoch zu der Überzeugung gelangt, dass die mit dem Erwerb der Gaststätte am Kirchplatz verbundenen Kosten und Risiken den erwarteten Nutzen übersteigen. Daher wird der Durchführung der im Bürgerbegehren geforderten Maßnahme nicht zugestimmt. Leider hatten die Ratsmitglieder bisher keine Möglichkeit, Ihre Argumente der Öffentlichkeit vorzustellen und freuen sich darüber, dies heute tun zu können.

Zu den Gründen für die Ablehnung und den Argumenten des Bürgerbegehrens wird wie folgt ausgeführt:

  1. Es wurde dem Gemeinderat bis zum heutigen Tage kein schriftliches Angebot mit einem Verkaufspreis des Eigentümers und auch kein Konzept zur weiteren Nutzung des Gebäudes vorgelegt. Daher stellen sich dem Rat die folgenden Fragen: Wer soll das Gasthaus betreiben? Wie sollen die bisherigen Hotelzimmer genutzt werden? Könnten diese in Mietswohnungen umgestaltet werden? Was würde der Umbau in Mietswohnungen zusätzlich kosten? Wie wäre eine gastronomische Nutzung des Gebäudes inklusive Saal möglich, wenn sich darüber Mietswohnungen befinden? Es ist zu bedenken, dass insbesondere bei größeren Veranstaltungen mit Musik eine größere Geräuschentwicklung unvermeidbar ist.
    Wie kann ein möglicherweise parallel angedachter Betrieb von Saal und Schankraum bei unterschiedlichen Nutzern funktionieren, wenn es nur eine gemeinsame Küche mit Herd, Kühlschränken und Spüle gibt? Welche Einnahmen werden für Vermietung und Verpachtung angesetzt

  2. Die Ortsgemeinde hat zwei funktionstüchtige Bürgerhäuser. Das BGH in Alpenrod wurde erst vor ca. zwei Jahren mit einer komplett neuen Bestuhlung und neuen Tischen ausgestattet. Warum sollte die Gemeinde noch eine zusätzliche Gaststätte erwerben und so eine Konkurrenzsituation zu den bestehenden Bürgerhäusern schaffen, wobei bereits jetzt die bestehenden Bürgerhäuser in Alpenrod und Hirtscheid trotz einer guten Nachfrage nicht kostendeckend betrieben werden können.

  3. Das Gasthaus am Kirchplatz wird bereits seit ca. sechs Jahren nicht mehr betrieben. Die im Bürgerbegehren enthaltene Behauptung, dass der Erhalt dieses Gasthauses für den Zusammenhalt der Dorfgemeinschaft unerlässlich ist, ist nicht nachvollziehbar. Die beiden größten Vereine im Dorf, der FC Alpenrod/Lochum und die FFW Alpenrod feierten 2023 bzw. 2024 ihr 100-jähriges Jubiläum, leisten ebenso wie die Chorgemeinschaft Hirtscheid, der Posaunenchor und der Tennisverein eine hervorragende Jugendarbeit und veranstalten jedes Jahr Turniere und Vereinsfeste auf Ihren Anlagen oder in den Bürgerhäusern, die sich eines großen Zuspruchs erfreuen.

  4. Der Dorfplatz „Lebendige Ortsmitte“ ist auch ohne angrenzende Gaststätte gut nutzbar. Im August dieses Jahres und des letzten Jahres wurden die von der Dorfgemeinschaft sehr gute angenommenen Veranstaltungen Benefiz-Grillparty „Kohle für Kids“ sowie das Gemeinde-Mitbring-Frühstück durchgeführt – ohne Einbeziehung des Gasthauses. Im Inform und der OrtsApp wurden Berichte und Bilder dieser Veranstaltungen als Beleg für eine funktionierende Dorfgemeinschaft veröffentlicht.

  5. Das Argument des Bürgerbegehrens, dass die „Gaststätte am Kirchplatz“ ein attraktiver Ort für Wanderer ist, ist nicht schlüssig. Der touristische Anziehungspunkt für Wanderer, Fahrradfahrer und Biker in Alpenrod, ist nicht die seit 6 Jahren geschlossene Gaststätte am Kirchplatz, sondern nachweislich Jöckel´s Hütte auf dem Gräbersberg. Hier werden seit 1999 die ganze Woche über von morgens ab 11.00 Uhr bis in die späten Abendstunden Speisen und Getränke angeboten sowie ganzjährlich sehr gut nachgefragte Veranstaltungen für die Dorfgemeinschaft und Gäste aus Nah und Fern durchgeführt.

  6. Neben dem Kaufpreis für die Gaststätte sind auch die Kosten für die notwendigen Umbauarbeiten für eine geänderte Nutzung sowie die Kosten für die in absehbarer Zeit notwendigen Renovierung hinsichtlich Bedachung und Heizungsanlagen zu berücksichtigen. Diese sollten durch ein unabhängiges Fachbüro bis zum Tag des Bürgerentscheids ermittelt werden und den Bürgern in einer vor dem Bürgerentscheid abzuhaltenden Einwohnerversammlung transparent dargestellt werden.

  7. Durch den Bauausschuss des Gemeinderats wurde im Sommer 2025 ein hoher zeitnaher Investitionsbedarf in die Straßen der Ortsgemeinde ermittelt. In der Ortsgemeinde Dehlingen sind beispielsweise die gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Ersterschließungen für 4 Straßen noch nicht erfolgt, in Hirtscheid sind mindestens 3 und in Alpenrod mindestens 2 bestehende Straßen marode und innerhalb der nächsten 5-10 Jahre zu sanieren. Es wird befürchtet, dass durch den Kauf der Gaststätte und die noch zu tätigenden Investitionen in die Gebäudeinfrastruktur die finanziellen Mittel für die dringend notwendigen Straßenbaumaßnahmen in allen Ortsteilen fehlen.

  8. Darüber hinaus hat sich im Jahr 2025 ergeben, dass der Sportplatz der Ortsgemeinde für den Vereins – und den Schulsport ohne eine umfangreiche Sanierung oder Umwandlung in einen Kunstrasen nur noch maximal 2 – 3 Jahre in der bisherigen Form nutzbar sein wird. Aufgrund der Dringlichkeit bereitet die Gemeinde bereits Zuschussanträge bei Bund und Land hierfür vor. Dennoch kommen für diese Maßnahme auch auf die Ortsgemeinde erhebliche Kosten zu. Es besteht die Gefahr, dass durch den Erwerb der Gasstätte und die Umbaukosten nicht mehr ausreichend Geld für die Sportplatzsanierung zur Verfügung steht und bereits kurzfristig eine starke Einschränkung der Nutzung des Sportplatzes in Alpenrod sowohl für unsere Kinder und Jugendliche als auch für die Erwachsenen droht.“

Gemäß § 17a Abs. 6 Satz 2 GemO muss die öffentliche Bekanntmachung, sofern mit der verfolgten Maßnahme Kosten für die Ortsgemeinde verbunden sind, auch eine Kostenschätzung enthalten.

Die voraussichtlichen Kosten für das Gebäude betragen rund 800.000,00 €. Die mit dem Grunderwerb einhergehenden Nebenkosten belaufen sich auf rund 44.230,00 € (Notarkosten in Höhe von ca. 2.830,00 €, Gerichtskosten in Höhe von ca. 1.400,00 € sowie Grunderwerbsteuer in Höhe von ca. 40.000,00 €).

Die Gebäudeunterhaltungskosten werden auf jährlich rd. 9.000 € geschätzt (4.000 € Heizkosten, 4.000 € Gebäudeversicherung, 1.000 € Wasser/Abwasser). Mögliche Einnahmen aus einer Nutzung des Gebäudes können derzeit nicht näher beziffert werden.

Die Kommunalaufsicht des Westerwaldkreises hat mit Schreiben vom 10.06.2026 mitgeteilt, dass keine kommunalaufsichtlichen Bedenken gegen die verfolgte Maßnahme bestehen. Darüber hinaus wurde bestätigt, dass die Kostenschätzung im Rahmen der gemäß § 17a Abs. 6 GemO erforderlichen Angaben vollständig und plausibel ist.

In seiner Sitzung am 25. August 2026 hat der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Alpenrod gemäß § 68 Abs. 1 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) einstimmig als Abstimmungstag für den Bürgerentscheid Sonntag, den 22. November 2026, beschlossen.

Alpenrod, den 28.08.2026

Stefan von Minden
Ortsbürgermeister, zugleich Abstimmungsleiter